Die Gebührenbefreiung für reine Elektroautos und Autos mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone sowie in gebührenpflichtigen Parkstraßen in Klagenfurt endet am 31. Dezember 2024. Ab 1. Januar 2025 ist auch für diese Fahrzeuge die Kurzparkzonengebühr bzw. Parkgebühr zu entrichten. Dies gilt auch für die Zeit des Ladevorganges.
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