Bildung & Schulen
Abteilung Bildung
Gabelsbergerstraße 32
9010 Klagenfurt am Wörthersee
Pflichtschulen in Klagenfurt
An den 16 Volksschulen, 7 Mittelschulen und einer Polytechnischen Schule wird allen Klagenfurter Kindern eine solide, bestmögliche schulische Ausbildung angeboten. Darüber hinaus gibt es eine Schule für schulpflichtige Kinder mit erhöhtem Förderbedarf.
Sämtliche städtische Pflichtschulen bieten neben dem Pflicht-Lehrplan interessante autonome Angebote – egal ob pädagogisch, sprachlich, sportlich oder kreativ – an. So werden Talente und Neigungen der jüngsten Klagenfurterinnen und Klagenfurter vom Kindesalter an gefördert.
Hinweis:
Weitere Informationen zum Bildungsangebot in Kärnten finden Sie auf der Website der Bildungsdirektion Kärnten: www.bildung-ktn.gv.at/
Für Familien mit geringerem Einkomen hat die Landeshauptstadt KLagenfurt die Möglichkeit einer sozialen Staffel von 25 %, 50 % und 75 % Ermäßigung, wenn die Einkommensgrenzen den jährlich neu festzusetzenden Richtlinien entsprechen.
Bei einem monatlichen Familieneinkommen (Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen inkl. allfälliger Lehrlingsentschädigungen, Alimentationszahlungen) von weniger als € 900,-- (exklusive Familienbeihilfe) reduziert sich der Bereuungsbeitrag auf 75 % und bei einem Familieneinkommen von weniger als € 1.150,-- auf 50 % und bei einem Familieneinkommen von weniger als € 1.600,--- (exklusive Familienbeihilfe) auf 25 %.
Bei Geschwisterkindern erhöhen sich die Einkommensgrenzen.
Wenn ein Kind in einem Monat aus Krankheit oder sonstigen gerechtfertigten Gründen mehr als die Hälfte der Betreuungstage abwesend war, reduziert sich der monatliche Betreuungsbeitrag um die Hälfte.
Die bestehenden Richtlinien für die soziale Staffelung der Elternbeiträge haben nur für in der Landeshauptstadt Klagenfurt gemeldete Kinder und deren ebenfalls in Klagenfurt mit Hauptwohnsitz gemeldeten Eltern Gültigkeit.
Die Wirksamkeit der Ermäßigung erfolgt ab dem Datum bzw. Monat der Antragstellung.
Benötigte Unterlagen
- Bezugsnachweise (Lohn, Gehalt, Lehrlingsentschädigung etc.) der letzten 3 Monate
- Nachweis über Alimentationszahlungen
Außerdem besteht für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf an ausgewählten Schulstandorten die Möglichkeit, eine kooperative Kleinklasse zu besuchen. Für Kinder mit Störungen des Sozialverhaltens gibt es das Angebot der Beschulung in Time-Out-Gruppen.
Unter Präventions und Gesundheitsförderung erhalten Sie mehr Informationen.
Mehr Informationen gibt es bei der AUVA und des KFV durch die jährliche Aktion “Sicherer Schulweg”.
Ihr Kontakt
Dirk EINNATZ
Abteilung Bildung
Betreuungs- und Verpflegungsbeiträge für schulische Tagesbetreuung, Schulbusse und Gelegenheitsverkehr, Verrechnung, Inventarführung der städtischen Pflichtschulen, allgem. Sekretariatstätigkeiten
Schulamt
Gabelsbergerstraße 32 / 9020 Klagenfurt am Wörthersee
Ein diesbezügliches Ansuchen für eine Turnsaalbenützung ab 17.00 Uhr richten Sie bitte an die Dienststelle Klagenfurt Sport; ein Ansuchen für eine Turnsaalbenützung vor 17.00 Uhr bzw. für andere Schulräumlichkeiten (z.B. Klassenzimmer etc.) ist an die Abteilung Bildung, Pflichtschulen zu richten.