Volksbefragung

Volksbefragung "Windräder"

  • Befragungstag:
    12. Januar 2025

  • Wahlzeit am Befragungstag:
    7 bis 13 Uhr

  • Stichtag:
    22. Oktober 2024

  • Achtung:
    Stimmabgabe im Wahlamt (Kumpfgasse 20) ab sofort möglich

Parteienverkehrszeiten des Wahlamtes:
Montag bis Donnerstag: 8 bis 16 Uhr | Freitag: 8 bis 12 Uhr
Auch am 23., 27. und 30. Dezember zu den regulären Parteienverkehrszeiten geöffnet!


Am Sonntag, den 12. Januar 2025 findet in Kärnten eine landesweite Volksbefragung zum Thema „Windkraftanlagen“ statt. Alle stimmberechtigten Klagenfurterinnen und Klagenfurter können in ihrem Wahllokal von 7 bis 13 Uhr zur Frage

„Soll zum Schutz der Kärntner Natur (einschließlich des Landschaftsbildes) die Errichtung weiterer Windkraftanlagen auf Bergen und Almen in Kärnten landesgesetzlich verboten werden?“

ihre Stimme abgeben.

Wenn man sich am Tag der Volksbefragung nicht in Klagenfurt aufhält, oder aus gesundheitlichen Gründen nicht sein Wahllokal aufsuchen kann, so ist eine Stimmabgabe auch mittels Stimmkarte in Form derBriefwahl.

Das Wahlamt ist auch am 23., 27. und 30. Dezember zu den regulären Parteienverkehrszeiten (Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr,
Freitag 8 bis 12 Uhr) geöffnet. Wählerinnen und Wähler können in dieser Zeit Ihre Stimme abgeben.

Sofort nach Erhalt der Stimmkarte kann mit dieser gewählt werden. Stimmkarten werden ab sofort im Wahlamt (Kumpfgasse 20) ausgestellt.

Auf Wunsch kann sofort nach Erhalt der Stimmkarte die Stimme abgegeben werden bzw. diese danach im Wahlamt auch gleich abgegeben werden.

Parteienverkehrszeiten des Wahlamtes:
Montag bis Donnerstag: 8 bis 16 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr

Das Wahlamt hat auch am 23., 27. und 30. Dezember zu den regulären Parteienverkehrszeiten geöffnet!

Stimmkarten müssen immer persönlich beantragt werden. Eine telefonische  Beantragung der Stimmkarte ist nicht möglich.

Stimmkarten können

  • mündlich (persönlich im Wahlamt) bis Freitag 10. Januar 2025, 12 Uhr und
  • schriftlich (online, per Post, per Mail) bis 8. Januar 2025

beantragt werden.

Hinweis: Der Nachweis der Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis ist auf jeden Fall erforderlich (keine e-Ausweise).

Die Information finden Sie 

  • in der amtlichen Wahlinformationen (Zustellung ab Ende Dezember)
  • online Wahllokalsuche der Stadt:

In der letzten Dezember-Woche kommt es zum Versand der „Wahlinformationskarten“.

Die Wahlinformationskarte dient ausschließlich der Information der Wählerinnen und Wähler über

  • Wahlzeit
  • Wahllokal
  • Wahlsprengel am Befragungstag

Hinweis: Auch ohne postalisch übermittelte Wahlinformationskarte kann das Wahlrecht ausgeübt werden!

In Klagenfurt am Wörthersee sind zur Teilnahme an der Volksbefragung am 12. Jänner 2025 alle Personen berechtigt, die

  • Spätestens am Tag der Volksbefragung (12. Jänner 2025) das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen
  • am Stichtag (22. Oktober 2024) Ihren Hauptwohnsitz in Klagenfurt haben
  • kein Wahlausschluss im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung haben.

Wie bei jeder Wahl wird auch bei der Volksbefragung „Windräder“ das Stimmverzeichnis öffentlich aufgelegt.

Die Auflegung hat den Zweck durch Mitwirkung der Bevölkerung das Stimmverzeichnis einer Überprüfung und allfälligen Richtigstellung zu unterziehen.

Die Auflage findet in der Zeit vom 7.11.2024 bis einschließlich 16. November 2024 im Wahlamt (Kumpfgasse 20) täglich – auch am Samstag und Sonntag- in der Zeit 8.00-12.00 Uhr statt.

Innerhalb des Einsichtszeitraumes kann jede Staatsbürgerin und jeder Staatsbürger unter Angabe seines Namens und der Wohnadresse in das Stimmverzeichnis Einsicht nehmen und gegebenenfalls einen Berichtigungsantrag stellen.

Parallel zur Auflage des Stimmverzeichnisses werden - auf Grund der landesgesetzlichen Bestimmungen – bei der Volksbefragung keine gelben Hauskundmachungen ausgeteilt.

Wahlamt-Team

Für Fragen steht Ihnen gerne das Wahlamt-Team unter 0463 537 4444 zur Verfügung!