Volksbegehren

Volksbegehren sind für die Bürgerinnen und Bürger ein Weg, selbst ein Gesetzgebungsverfahren einzuleiten. Dabei muss es sich um eine Angelegenheit handeln, die in die Zuständigkeit des Bundes fällt. Volksbegehren müssen keine konkreten Gesetzesvorschläge bzw. -texte vorlegen, wohl aber ihr Anliegen genau beschreiben. Das Innenministerium, die Gemeinden, die Bezirkswahlbehörden und die Bundeswahlbehörde wirken bei der Durchführung mit.

Erreicht ein Volksbegehren mehr 100.000 Unterschriften, muss es im Parlament behandelt werden. Dem voraus gehen Unterstützungserklärungen für Volksbegehren, welches mindestens von einer Promille der österreichischen Wohnbevölkerung unterstützt werden muss. 


Kommende Volksbegehren

Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen

* Autovolksbegehren: Kosten runter!
* ORF-Haushaltsabgabe NEIN
* Stoppt die Volksbegehren-Bereicherung!

Aufgrund der auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet veröffentlichten stattgebenden Entscheidungen des Bundesministers für Inneres betreffend die oben angeführten Volksbegehren wird verlautbart:

Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist

von Montag, 31. März 2025, bis (einschließlich) Montag, 07. April 2025,

in jeder Gemeinde in den jeweiligen Text samt Begründung der Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu einem oder zu mehreren Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren).

Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 24. Februar 2025 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.

Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.

In Klagenfurt am Wörthersee können Eintragungen während des Eintragungszeitraumsan folgender Adresse

  • Rathaus, Neuer Platz 1, 9020 Klagenfurt am Wörthersee

an den nachstehend angeführten Tagen und zu den folgenden Zeiten vorgenommen werden:

Montag, 31. März 2025 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag, 1. April 2025 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch, 2. April 2025 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag, 3. April 2025 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Freitag, 4. April 2025 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Montag, 7. April 2025 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraums (7. April 2025), 20.00 Uhr, durchführen.

Derzeit können Unterstützungserklärungen für aktuelle Volksbegehren im Magistrat Klagenfurt oder mit der ID-Austria oder EU Login auf www.oesterreich.gv.at; unterschrieben werden.

Unterstützungserklärung vor Ort

Amtsgebäude Kumpfgasse (Meldeamt):

Montag - Donnerstag, 8:00 - 15:00 Uhr
Freitag, 8:00 - 12:00 Uhr
 

Amtsgebäude Rathaus (Bürgerservicestelle, Neuer Platz):

Montag - Donnerstag, 8:00 - 16:00 Uhr
Freitag, 8:00 - 12:00 Uhr

Unterstützungserklärung online

Die Onlineeintragung für Volksbegehren erfolgt auf der Webseite des Bundesministeriums für Inneres.

Kärntenweite Volksbegehren

Jede Änderung der Kärntner Landesverfassung muss verpflichtend durch Volksabstimmung vom Kärntner Volk genehmigt werden.

Volksbegehren auf Landesebene

  • Volksbegehren zur Durchführung verpflichtender Volksabstimmungen
  • Bodenschutzvolksbegehren
  • VB Änderung der Kärntner Landesverfassung

Aktuelle Volksbegehren

Österreich.gv.at

Weiterführende Informationen zu den Volksbegehren finden Sie auch auf der Webseite des Bundesministeriums für Inneres.

Ihr Kontakt

Abteilung Bevölkerungswesen Wahl- und Meldeamt

Kumpfgasse 20
9010 Klagenfurt am Wörthersee

Bürgerservicebüro Rathaus

Neuer Platz 1
9010 Klagenfurt am Wörthersee