Elektromobilität

Die Landeshauptstadt setzt im Rahmen ihrer Smart City Klimastrategie immer stärker auf umweltfreundliche Elektromobilität.  Mit der Teilnahme am Projekt E-LOG war Klagenfurt bereits 2012 eine österreichische Modellregion für Elektromobilität. Im Rahmen dieses Projektes wurden für 200 E-Nutzfahrzeuge inklusive der dafür notwendigen Ladeinfrastruktur Fördermittel für Betriebe bereitgestellt. 

Abteilung Klima- und Umweltschutz

Bahnhofstraße 35
9010 Klagenfurt am Wörthersee

+43 463 537-4886umweltschutz@klagenfurt.at

Falsch abgestellte E-Scooter melden

Wo befindet sich der E-Scooter?
Anbieter *Welchem Anbieter gehört der E-Scooter?
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E-Scooter-Anbieter in Klagenfurt:

So geht's

Nach der Registrierung zeigt die jeweilige App, wo gerade ein freier E-Scooter steht. Mittels QR-Scan meldet man sich am E-Scooter an und schon kann es los gehen. Nach Beendigung der Fahrt die Abmeldung nicht vergessen, sonst zahlt man weiter. Abgerechnet wird nämlich nach Zeit.  Aktuelle Tarifinfos findet man in der App.

    Regelungen für Verleih-E-Scooter

    • Außerhalb des Ringes gilt ein Abstellverbot für E-Scooter in folgenden Bereichen: in Fußgängerzonen, Begegnungszonen, Kurzparkzonen (ausgenommen im unmittelbar angrenzenden Nahbereich von Radabstellanlagen), in öffentlichen Grünanlagen und Spielplätzen, vor Bauwerken und Einrichtungen kultureller Bedeutung, auf Gehsteigen mit einer Breite von weniger als 2,5 Meter, auf Gehsteigen mit einer Breite von mehr als 2,5 Meter (wenn keine Restbreite von zumindest 2 Meter verbleibt), auf Radwegen sowie auf Geh- und Radwegen, in Fahrradabstellanlagen, im Haltestellenbereich des öffentlichen Personennahverkehrs (ausgenommen im unmittelbar angrenzenden Nahbereich von Radabstellanlagen) sowie auf Flächen mit taktilem Leitsystem.
    • In Fußgängerzonen gilt für E-Scooter eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 8 km/h, im übrigen Stadtgebiet von 20 km/h.
    • Falsch geparkte Roller müssen vom jeweiligen Vermieter nach eingegangener Meldung unverzüglich abgeholt bzw. rechtskonform abgestellt werden.
    • Die Anzahl von Verleih-E-Scootern ist begrenzt. Pro Vermieter sind maximal 200 Roller erlaubt, davon mindestens 30 Stück im Bereich Viktring.
    • Bei Nichteinhaltung des Regelwerks drohen Verwaltungsstrafen für Vermieter bzw. Kunden.
    • E-Scooter müssen innerhalb des Ringes auf einer der 24 markierten Abstellflächen geparkt werden. Das sind die 24 Standorte: St. Veiter Ring, Waaggasse, Theatergasse, Ursulinengasse, Herrengasse, Bahnhofstraße, Jacques-Lemans-Platz, Neuer Platz, Wiesbadener Straße, Heiligengeistplatz, Dr.-Herrmann-Gasse, 8.-Mai-Straße, Paradeisergasse, Adlergasse, Lidmanskygasse, Karfreitstraße, Paulitschgasse, 10.-Oktober-Straße und Lichtenfelsgasse.

    E-Scooter Abstellflächen innerhalb des Ringes

    Wichtig für die Benutzung von E-Scootern

    In der 31. Novelle zur StVO ist die richtige Verwendung und Ausstattung der E-Scooter gesetzlich geregelt.

    • Elektrisch betriebene Klein- und Miniroller, also E-Scooter, zählen zu den Kleinfahrzeugen vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn.
    • Bis zu einer Bauarthöchstgeschwindigkeit von max. 25 km/h bzw. einer Motorleistung von 600 Watt sind E-Scooter überall dort zulässig, wo auch das Radfahren erlaubt ist.
    • Alle Verhaltensvorschriften die für Radfahrer bzw. für E-Bikes gelten, gelten auch für Nutzer von E-Scootern.
    • Alle Verkehrsflächen, die mit Fahrrädern befahren werden dürfen, sind auch für E-Scooter freigegeben.
    • Verboten ist grundsätzlich das Befahren von Gehwegen und Schutzwegen.
    • Ist ein Radweg vorhanden, muss dieser benutzt werden. Vorgeschrieben ist das Benutzen einer Fahrbahn dann, wenn kein Radweg vorhanden ist.
    • Auch in Fußgängerzonen, Begegnungszonen und Wohnstraßen darf ein E-Scooter benutzt werden, allerdings ist die Geschwindigkeit anzupassen und auf Fußgänger zu achten. In Klagenfurt wird in der Fußgängerzone die Geschwindigkeit der Roller mittels GPS gedrosselt.
    • Darf man mit dem Fahrrad gegen eine Einbahn fahren, dann ist es auch für E-Scooter erlaubt.

    In Klagenfurt gibt es derzeit zwei e-Carsharing-Anbieter:

    Hinweis: Die Plattform "carsharing Österreich” setzt sich für die Vernetzung unter den carsharing-Betrieben ein. Nähere Informationen und eine Übersichtskarte finden sich auf Carsharing Österreich.

    Stadtwerke emobil

    • Nutzung der Ladesäulen nur über die eMOBIL App
    • Ladeleistung: AC 11 kW / 22 kW sowie DC 180 kW

    KELAG Autostrom

    • Nutzung der Ladesäulen über die Kelag-Mobility-App
    • Ladeleistung: AC 3,7 bis AC 43 kW und DC 25 bis DC 150 kW

    SMATRICS

    • Nutzung der Ladesäulen über Ladekarten und Lade-App
    • Ladeleistung: 3,7kW bis 350 kW

    Aktuelle e-Mobilitätsprojekte der Stadt

    Ihr Kontakt

    Nicole JANTSCHGI

    Abteilung Klima- und Umweltschutz

    EU-Projekte (Projektanträge, IPAK GmbH, nextbike, Mission2030, E³@SCHOOL)

    Amtsgebäude Bahnhofstraße
    Bahnhofstraße 35 / 3. Stock / Zimmer: 314 / 9020 Klagenfurt am Wörthersee