Nutzung von Straßen und Plätzen
Für die Bewilligung von Baustellen, Baustofflagerungen sowie die Aufstellung von Gerüsten, Containern und Kränen im Straßenraum bzw. die Errichtung von temporären Ladezonen sind folgende Ansuchen an die zuständige Behörde (Abteilung Bau- und Gewerberecht) zu stellen:
Bewilligungsbescheid nach §82 bzw. §90 der StvO
Für die Ansuchen Arbeiten auf und neben der Straße (§ 90 StvO) nutzen Sie das nachfolgende pdf bzw. das E-Formular.
Für das Ansuchen Benützung öffentlichen Gutes bzw. öffentlichen Luftraumes (§ 82 StVO) nutzen Sie das nachfolgende Formular.
Abteilung Straßenbau und Verkehr Sekretariat
Paulitschgasse 13
9010 Klagenfurt am Wörthersee
Für die Benützung des öffentlichen Gutes und Luftraumes in Klagenfurt sind Genehmigungen der zuständigen Behörden notwendig. Diese können betreffen:
Verkaufsständer
Verkaufshilfen aller Art
Gast- und Schanigärten
Veranstaltungen aller Art (Kurzzeitbenützungen) mit und ohne Bewirtung
Verteilung und Anbringung von Werbematerial (Folder, Produktwerbung usw.),
alle kirchlichen und caritativen Veranstaltungen
Sportveranstaltungen
Ihr Kontakt
Mag. Martin KOP
Abteilung Baurecht und Gewerberecht
Gruppenleitung, Bewilligungen für Verkehrserschwernisse (Baustelleneinrichtungen etc.) mit Ausnahme der Versorgungsleitungen, Haltestellenverlegungen, Sicherung des Verkehrs (überbreite Transporte, Ladetätigkeit etc.)
Domplatz
Paulitschgasse 13 / 4. Stock / Zimmer: 419 / 9020 Klagenfurt am Wörthersee
Benützungsentgelt
Für die Benützung des öffentlichen Gutes und Luftraumes ist ein Benützungsentgelt zu entrichten. Laden Sie sich dazu diese privatrechtliche Vereinbarung von der Webseite und drucken Sie diese aus.
Füllen Sie die Vereinbarung aus (für Rückfragen unbedingt Telefonnummer angeben).
Downloads
Ihr Kontakt
Christina KRAMMER
Abteilung Straßenbau und Verkehr
Benutzung öffentlichen Gutes, Verrechnung
Domplatz
Paulitschgasse 13 / 5. Stock / Zimmer: 503 / 9020 Klagenfurt am Wörthersee