Veranstaltungen im öffentlichen Bereich
Wenn Sie eine Veranstaltung auf öffentlichen Plätzen, Flächen und Straßen der Landeshauptstadt planen, wenden Sie sich bitte zuvor an die zuständige Abteilung Baurecht und Gewerberecht.
Abteilung Baurecht und Gewerberecht
Paulitschgasse 13
9010 Klagenfurt am Wörthersee
Berechnung nach einem Hundertsatz des Eintrittsgeldes | ||
Filmvorführungen | 5 v. Hundert | |
Theater-, Ballettveranstaltungen, Tanzvorführungen, Ausstellungen, Liederabende, Vorträge | 8 v. Hundert | |
Videofilmvorführungen in Nachtlokalen, Bars, Clubs, Shops u.Ä. | 20 v. Hundert | |
Peepshows | 20 v. Hundert | |
Kunstlaufvorführungen auf Eis- oder Rollbahnen | 10 v. Hundert | |
für alle anderen Veranstaltungen | 20 v. Hundert | |
Die Pauschsteuer wird eingehoben
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Musikautomat, Kinderreitapparat, usw. | monatlich 11,00 Euro | |
Spielautomat (z. B. Flipper) | monatlich 42,00 Euro | |
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HINWEIS!
Veranstaltungen, die der Vergnügungssteuer unterliegen sind unbeschadet sonstiger Vorschriften über eine Bewilligung oder Anmeldung - spätestens eine Woche vor der beabsichtigten Veranstaltung - bei der Abteilung Baurecht und Gewerberecht anzumelden.
Ihr Kontakt
Mag.a phil. Susanne HAFNER
Abteilung Baurecht und Gewerberecht
Veranstaltungen, Glücksspielgesetz, Sammlungsgesetz, Gelegenheitsmärkte
Domplatz
Paulitschgasse 13 / 4. Stock / Zimmer: 415 / 9020 Klagenfurt am Wörthersee
Angelika Irene HÜBNER
Abteilung Baurecht und Gewerberecht
Veranstaltungen, Glücksspielgesetz, Gelegenheitsmärkte
Domplatz
Paulitschgasse 13 / 4. Stock / Zimmer: 415 a / 9020 Klagenfurt am Wörthersee