Jagd und Fischerei

In der Stadt Klagenfurt ist die Abteilung Zivilrecht für diverse Agenden im Bereich Jagd und Fischerei zuständig. Dazu zählen beispielsweise die Verpachtung des Jagdausübungsrechtes, die Abrechnung des Jagdpachtzins, die Austellung von Jahresfischerkarten (Fischerkarten) oder die Genehmigung von Fischereipachtverträgen.

 

Abteilung Zivilrecht

Theaterplatz 3
9010 Klagenfurt am Wörthersee

+43 463 537-2250zivilrecht@klagenfurt.at

Parteienverkehr

Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr

  • Feststellung der Jagdgebiete (Eigen- und Gemeindejagden) im Gemeindegebiet der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee
  • Verpachtung des Jagdausübungsrechtes in Gemeindejagdgebieten
  • Jahresabrechnung des Jagdpachtzinses, Kundmachung der Abrechnung und der auf die Grundeigentümer entfallenden Anteile nach Abzug des gesetzlich vorgesehenen Verwaltungskostenbeitrages; Auszahlung rechtskräftig festgestellter Anteile am Jagdpachtzins;
  • Bestellung und Widerruf von Jagdschutzorganen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen; Angelobung, Ausstellung von Dienstausweisen, Ausfolgung von Dienstabzeichen. Dienstausweis und Dienstabzeichen sind mit Beendigung der Tätigkeit an die Behörde zu retournieren;
  • Schlichtungsstelle für Wildschadensangelegenheiten: Diese hat über Ansprüche auf Ersatz von Jagd- und Wildschaden zu entscheiden, sofern ein Übereinkommen zwischen dem Geschädigten und dem Jagdausübungsberechtigten nicht zustande kommt.
  • Ausstellung von Jahresfischerkarten ("Fischerkarten")
  • Ausfolgung von beantragten Formularen für Fischergastkarten an Fischereiausübungsberechtigte
  • Genehmigung von Fischereipachtverträgen, die sich auf Gewässer innerhalb des Gemeindegebietes beziehen
  • Bestellung und Abberufung/Widerruf von Aufsichtsorganen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen; Angelobung, Ausstellung von Dienstausweisen, Ausfolgung von Dienstabzeichen. Dienstausweis und Dienstabzeichen sind mit Beendigung der Tätigkeit an die Behörde zu retournieren
  • Führung des Fischereikatasters

Informationen zur Fischerkarte

Um ganzjährig die Fischerei ausüben zu können, ist es erforderlich, Inhaber einer Jahresfischerkarte zu sein.

Wenn Sie in Klagenfurt am Wörthersee Ihren ordentlichen Wohnsitz haben und die gesetzlichen Voraussetzungen nach dem Kärntner Fischereigesetz (K-FG) für die Ausstellung einer Jahresfischerkarte erfüllen, können Sie bei der Stadtverwaltung die Ausstellung einer Jahresfischerkarte mit Lichtbild beantragen. Als Inhaber einer Jahresfischkarte müssen Sie vorher die Jahresfischerkartenabgabe entrichten. Die Gebühren für die Erstantragstellung betragen derzeit insgesamt 73,20 Euro.

In der Folge ist die Jahresfischerkartenabgabe von derzeit 43 Euro pro Kalenderjahr vor erstmaliger Ausübung des Fischfangs (im Land Kärnten) im jeweiligen Kalenderjahr zu entrichten. Die Jahresfischerkarte behält nur in Verbindung mit dem Nachweis über die Einzahlung der Jahresfischerkartenabgabe ihre Gültigkeit.

Die jährlich zu entrichtende Jahresfischerkartenabgabe ist auf das unten angeführte Konto einzuzahlen. Bitte geben Sie als Verwendungszweck Ihren vollständigen Namen und die Kartennummer an.

Kontoverbindung:
Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee
AT94 5200 0000 0165 0793
HAABAT2K

Bitte beachten Sie, dass Sie zur Ausübung des Fischfangs zusätzlich die Erlaubnis (Erlaubnisschein) des im jeweiligen Fischereirevier zuständigen Fischereiausübungsberechtigten benötigen. Dem Fischereiausübungsberechtigten obliegt außerdem, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen, die Ausgabe der Fischergastkarten an Fischergäste und die vorher einzuhebende Fischergastkartenabgabe.