Pflegeeltern
Kinder, die aus den unterschiedlichsten Gründen nicht in der eigenen Familie aufwachsen können, finden oft bei Verwandten oder Pflegeeltern ein neues Zuhause. Wie man Pflegeeltern wird, welche Rechte und Pflichten man hat und welche Voraussetzungen für eine Pflegschaft notwendig sind, haben wir nachstehend zusammengefasst.
Pflegemama oder Pflegepapa können Menschen in unterschiedlichen Lebensformen werden. Es ist egal, ob Sie alleinstehend oder verheiratet sind oder in einer (auch gleichgeschlechtlichen) Partnerschaft leben beziehungsweise ob Sie eigene Kinder haben oder nicht.
- Wer ein Pflegekind aufnehmen will, braucht dazu eine Eignungsüberprüfung von der örtlichen Kinder- und Jugendhilfe (Jugendamt). Wie bei der Adoption werden Bewerberinnen/Bewerber auf ihre Eignung hin überprüft (Erziehungsfähigkeit, Belastbarkeit, Gesundheitszustand, Wohn- und Einkommensverhältnisse, Strafregisterauszug etc.). Die Pflegebewilligung wird immer nur für ein bestimmtes Kind erteilt.
- Ein offizielles Mindestalter ist für Pflegeeltern nicht vorgeschrieben, allerdings werden eine gewisse Lebenserfahrung und Erfahrung im Umgang mit Kindern vorausgesetzt. Der Altersunterschied zwischen Pflegekind und Pflegeeltern sollte im Idealfall 45 Jahre nicht übersteigen.
- Auch alleinstehende Personen können bei sonstiger Eignung Pflegekinder bei sich aufnehmen.
- Erstgespräch
- Hausbesuch
- Vertiefende Gespräche (Eignungsüberprüfung) mit der zuständigen Sozialarbeiterin, Amtsärztin und Psychologin
- Ausbildungkurs im Umfang von 2 Wochenenden
Woran ist zu denken, wenn das Kind in die Familie kommt?
- Dokumente, Ermächtigung zur Ausübung der Pflege und Erziehung
- Wohnsitzmeldung
- Familienbeihilfe
- Kinderbetreuungsgeld
- Mitversicherung
Bei Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen haben Pflegeeltern Anspruch auf:
- Familienbeihilfe
- Eventuell Kinderbetreuungsgeld
- Pflegefreistellung / Karenz
- Pflegekindergeld zur Abdeckung der Unterhaltsleistungen
- Pflegekinder können bei einem Pflegeelternteil in der Krankenversicherung mitversichert werden.
- Einmalige Ausstattungspauschale
- Sonderleistungen (siehe Downloadbox unten)
Wenn Pflegeeltern nicht nur die Ausübung der Pflege und Erziehung übernehmen, sondern die gesamte Obsorge (zumindest aber Pflege und Erziehung zur Gänze) vom Gericht übertragen bekommen, gelten spezielle Regelungen in Bezug auf Finanzielles, Betreuung, Begleitung, Anstellung und begleitende Angebote.
Familiäre Betreuung kann ganz verschieden gestaltet sein – je nachdem, welche Personen bereit sind, sich um das Kind anzunehmen, und je nachdem, wie viel Unterstützung gebraucht wird. Manchmal können Pflegeeltern im Lebensumfeld eines Kindes gefunden werden – Menschen, die das Kind und seine Familie bereits kennen, und die sich als Betreuungspersonen zur Verfügung stellen. Ist eine Betreuung im sozialen Umfeld nicht möglich, dann sucht die Kinder- und Jugendhilfe nach geeigneten Pflegeeltern, die das Kind zwar noch nicht kennen, ihm aber einen Platz in ihrer Familie anbieten.
Auch Dauer und Intensität einer familiären Betreuung können ganz unterschiedlich sein. Manchmal geht es nur darum, eine begrenzte Zeit zu überbrücken. Und manchmal geht es um eine dauerhafte Aufnahme eines Kindes in eine Pflegefamilie. Allerdings behalten die leiblichen Eltern grundsätzlich das Kontaktrecht, Informationsrecht und auch das Recht auf Antragsstellung einer Rückführung.
Pflegefamilie
Immer wieder sucht die Kinder- und Jugendhilfe Pflegefamilien, die ein Kind für lange Zeit (oft, bis das Kind aus seiner Pflegefamilie „herauswächst“) aufnehmen können. Sie versucht Pflegeeltern zu finden, die zum Kind passen und umgekehrt. Zu Anfang ist es daher wichtig, einander kennenzulernen und zu sehen, ob „die Chemie stimmt“.
Krisenpflege
Manchmal sucht die Kinder- und Jugendhilfe auch Familien, die ein Kind für einen befristeten Zeitraum betreuen. Es ist klar, dass das Pflegekind danach wieder bei seinen Eltern leben wird. Dadurch ist auch der Kontakt mit der Herkunftsfamilie besonders intensiv. Bewerbung und Überprüfung erfolgt durch das Amt der Kärntner Landesregierung.
Private Pflegeverhältnisse
Man kann auch ungeplant /plötzlich zur Pflegefamilie werden: Nämlich dann, wenn Verwandte, Nachbarn oder Freunde, die ein Kind liebgewonnen haben, an seinem Schicksal Anteil nehmen und sich entschließen, das Kind aufzunehmen. Grundsätzlich können leibliche Eltern auch privat vereinbaren, dass sich eine dritte Person als Pflegemutter/-vater um das Kind kümmert. Ist das Kind jünger als 14 Jahre, so ist dazu eine Pflegebewilligung der Kinder- und Jugendhilfe (Jugendamt) nötig. Darüber hinaus ist die Kinder- und Jugendhilfe bei privaten Pflegeverhältnissen in der Regel nicht beteiligt.
Rechtsgrundlagen:
Weiterführende Links:
- Informationen des Landes Kärnten
- https://www.wien.gv.at/menschen/kind-familie/pflegefamilie/wissenswertes.html
- https://www.affido.at/pflegefamilien/
- https://www.kinder-jugendhilfe-ooe.at/270.htm
- https://www.ktn.gv.at/Themen-AZ/Details?thema=9&subthema=109&detail=1194
- https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20008375
- https://www.efk.at/
Welches Alter haben die Kinder, wenn sie in die Pflegefamilie kommen?
In der Praxis werden Kinder bis ca. zum 3. Lebensjahr in Pflegefamilien vermittelt. Die eigenen Wünsche hinsichtlich des Alters und ggf. besonderen Herausforderungen des Kindes werden im Laufe der Eignungsfeststellung auf jeden Fall besprochen und so gut es geht berücksichtigt.
Wie kommen die Kinder wieder zurück in die Herkunftsfamilie?
Rückführungen können vorkommen. Die leiblichen Eltern behalten das Recht eine Rückführung zu beantragen. Die Dauer des Verfahrens, in dem geprüft wird, ob die Voraussetzungen in der Herkunfstfamilie sich ausreichend verbessert haben und dies mit den Bedürfnissen und Entwicklungsstandes des Kindes abgeglichen wird, wird von den Pflegefamilien meist sehr belastend erlebt. Es wird empfohlen, sich in dieser Zeit supervisorisch begleiten zu lassen.
Wie laufen die Besuchskontakte ab und wer unterstützt dabei?
Meistens starten die Besuchskontakte begleitet. Das heißt, dass eine geeignete Institution damit beauftragt wird, die Terminkoordination und Begleitung der Kontaktsituationen zu übernehmen. Bei der Gestaltung der Besuchskontakte wird versucht auf die Vorgeschichte und Bedürfnisse des Kindes einzugehen. Das heißt auch, dass die Kontaktregelungen immer wieder überprüft und adaptiert werden müssen, da sich alle beteiligten entwickeln. Je nachdem wie die Vorgeschichte ist und ob eine vertrauensvolle Basis mit der Herkunftsfamilie aufgebaut werden kann, können mit der Zeit auch unbegleitete Besuchskontakte und manchmal auch Übernachtungen bei der Herkunftsfamilie stattfinden.
Wo bekommen Pflegeeltern Unterstützung und Hilfe?
Die SozialarbeiterInnen der überprüfenden Behörde haben auch die Pflegeaufsicht. Das heißt, dass regelmäßige Gespräche und Reflexion über die Entwicklungen der Pflegefamilie und des Kindes mit der Zuständigen SozialarbeiterIn stattfinden. Weiters gibt es die Möglichkeit über den Pflegeelterndienst auch psychologisch begleitet zu werden. Bei Bedarf und vor allem, wenn eine Rückführung im Raum steht, kann auch Supervision in Anspruch genommen werden.
Was geschieht mit dem Kind, wenn sich die Pflegeeltern trennen?
Im Besten Fall kann eine Einigung darüber erzielt werden, bei wem das Kind weiterhin aufwachsen wird. Einen Rechtsanspruch auf Kontaktrecht bzw. so etwas wie die gemeinsame Obsorge gibt es in diesem Fall nicht. Im Sinne des Kindes ist es aber wünschenswert, wenn gute Lösungen gefunden werden können, die keinen weiteren Beziehungsabbruch für das Kind beinhalten.
Welche Rechte haben Pflegeeltern?
Pflegeeltern werden in Form der Ermächtigung mit dem Teilbereich der Obsorge „Pflege und Erziehung“ betraut. Dieser umfasst sämtliche Verantwortung und Entscheidungen des Alltags.
§ 160. (1) ABGB Die Pflege des minderjährigen Kindes umfasst besonders die Wahrnehmung des körperlichen Wohles und der Gesundheit sowie die unmittelbare Aufsicht, die Erziehung besonders die Entfaltung der körperlichen, geistigen, seelischen und sittlichen Kräfte, die Förderung der Anlagen, Fähigkeiten, Neigungen und Entwicklungsmöglichkeiten des Kindes sowie dessen Ausbildung in Schule und Beruf.
Was, wenn keine Bindung zum Kind aufgebaut werden kann?
Wenn Sie die Eignungsfeststellung positiv abgeschlossen haben und für ein konkretes Kind angefragt werden, bekommen Sie erstmal sämtliche relevante Informationen zum Kind und der Vorgeschichte, damit Sie sich ein Bild von der Situation machen können. In einem weiteren Schritt erst lernen Sie das Kind kennen und die Anbahnung beginnt. Je nach Bedürfnissen und Vorgeschichte des Kindes kann das ein paar Wochen dauern oder rasch gehen. In dieser Zeit sollten Sie, auch besonders darauf achten, ob die Chemie zwischen ihnen stimmt und Zweifel offen ansprechen.
Können auch Menschen Pflegeeltern haben, wenn sie noch keine eigenen Kinder haben?
Keine eigenen Kinder zu haben ist kein Ausschließungskriterium für Pflegeeltern. Beides kann, je nach Bedürfnissen des Pflegekindes Vor- und Nachteile bieten. Wenn Sie bereits Kinder haben, müssen diese jedenfalls in den Prozess der Überprüfung mit einbezogen werden. Die Aufnahme eines Pflegekindes darf auf keinen Fall dazu führen, dass die Bedürfnisse der eigenen Kinder nicht mehr ausreichend wahrgenommen werden können.
Welche Fortbildungsmöglichkeiten gibt es für Pflegeeltern?
Pflegeeltern sind Verpflichtet Fortbildungen im Ausmaß von 8 Stunden jährlich zu absolvieren. Die Kärntner Landesregierung organisiert gemeinsam mit dem Pflegeelterndienst zweimal jährlich eine Fortbildung zu diversen Themen.
Was soll alles mit dem Pflegekindergeld abgedeckt werden?
§31 K-KJHG
(3) Das Pflegekindergeld dient zur Abgeltung des mit der Pflege und Erziehung verbundenen Aufwands. Zu Beginn eines jeden Pflegeverhältnisses gebührt den Pflegepersonen eine Ausstattungspauschale. Die Landesregierung hat das Pflegekindergeld sowie die Ausstattungspauschale durch Verordnung unter Berücksichtigung des altersgemäßen Betreuungsaufwandes für durchschnittliche Lebensverhältnisse in Kärnten festzulegen.
(4) Zusätzlich zum Pflegekindergeld sind Sonderleistungen zu gewähren, wenn durch besondere Betreuungsmaßnahmen oder durch besonderen Sachbedarf erhöhte Kosten entstehen. Die Höhe der Sonderleistungen ist unter Berücksichtigung der zusätzlichen Kosten und der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Pflegepersonen und des Pflegekindes mit Bescheid festzulegen.
Kontakt
- Kontakt bei der Stadt Klagenfurt: jugend@klagenfurt.at
DSA Elke CERTOV-HRIBERNIG
Abteilung Gesundheit, Jugend und Familie
Sozialarbeiterin
Amtsgebäude Bahnhofstraße
Bahnhofstraße 35 / 3. Stock / Zimmer: 304 / 9020 Klagenfurt am Wörthersee
DSA Gabriele ESCHENAUER
Abteilung Gesundheit, Jugend und Familie
Sozialarbeiterin
Amtsgebäude Bahnhofstraße
Bahnhofstraße 35 / 3. Stock / Zimmer: 305 / 9020 Klagenfurt am Wörthersee
DSA Nora FALKINGER
Abteilung Gesundheit, Jugend und Familie
Sozialarbeiterin
Amtsgebäude Bahnhofstraße
Bahnhofstraße 35 / 3. Stock / Zimmer: 304 / 9020 Klagenfurt am Wörthersee