Gewichtsbeschränkung für LKW-Zulieferverkehr am Alten Platz

Mit einer neuen Verordnung tritt in den nächsten Tagen ein Fahrverbot für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht in den Bereichen Alter Platz, Kramergasse und Wiener Gasse in Kraft. Dies soll weitere Schäden am Bodenbelag vermeiden und die Sicherheit von Fußgehern und Radfahrern gewährleisten.

Straßenbaureferentin Stadträtin Sandra Wassermann, BA, unterzeichnete am Donnerstag die Verordnung für die LKW-Gewichtsbeschränkung am Alten Platz.

Straßenbaureferentin Stadträtin Sandra Wassermann, BA, unterzeichnete am Donnerstag die Verordnung für die LKW-Gewichtsbeschränkung am Alten Platz. Foto: Tourismus Region Klagenfurt am Wörthersee/Michael Stabentheiner

Seit mehreren Jahren besteht beim Bodenbelag des Alten Platzes großer Handlungsbedarf. Einer der Gründe sind zufahrende LKW, welche die ansässigen Betriebe beliefern. Die Abteilung Straßenbau und Verkehr muss immer wieder ausrücken, um Platten auszutauschen und Löcher zu flicken. Auch bei den Mosaiken der Partnerstädte sind zuletzt Schäden durch die Mehrfachbelastung entstanden. 

Um weitere Schäden zu vermeiden und insbesondere die Sicherheit für Fußgeher und Radfahrer im Bereich Alter Platz beizubehalten, wurde eine Verordnung erlassen. Diese regelt die Gewichtsbeschränkung bei Anlieferungen neu und wurde am Donnerstag von der zuständigen Straßenbaureferentin Stadträtin Sandra Wassermann, BA, unterschrieben. 

„Mit dieser notwendigen Maßnahme schützen wir den historischen Platz mit dem 5.500 Quadratmeter Areal, welches sich bereits in der schlechtesten Straßenkategorie 5 befindet. Wir benötigen für die Sanierung des Alten Platzes rund 11,7 Millionen Euro. Die Planungen sollen in den Jahren 2025 und 2026 stattfinden. Die Umsetzung und Bauphase 2027 bis 2029 inklusive der neuen Versorgungsträgerleitungen sind geplant, wenn das Budget dafür frei gegeben wird.“
Straßenbaureferentin Stadträtin Sandra Wassermann, BA

Die Verordnung sieht ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit über 7,5 Tonnen höchst zulässigem Gesamtgewicht vor. Dies gilt für den Alten Platz (zwischen Goessgasse und Bahnhofstraße), die Kramergasse (zwischen Neuem Platz und Altem Platz) und die Wiener Gasse (zwischen Altem Platz und Waaggasse). Alle bestehenden straßenpolizeilichen Maßnahmen werden durch diese neue Verordnung ersetzt bzw. geändert. 

Die Verordnung tritt durch das Aufstellen bzw. das Entfernen der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft, was in den nächsten Tagen durch die Abteilung Straßenbau und Verkehr erfolgt. „Diese Maßnahme wurde mit der Wirtschaftskammer und den betroffenen Betrieben abgestimmt“, so Wassermann abschließend.