Ansuchen für Brauchtumsfeuer können ab sofort gestellt werden
Jedes Jahr zu Ostern sind in der Landeshauptstadt etliche Brauchtumsfeuer Sinnbild für eine gelebte Tradition. Rund um die Abhaltung eines Osterfeuers sind organisatorisch wichtige Eckpunkte zu beachten. Generell ist das Abbrennen eines Brauchtumsfeuers zu Ostern ausschließlich in der Nacht von Karsamstag (19. April 2025) auf Ostersonntag möglich.
„Es ist wichtig, Brauchtum und Traditionen wie das Osterfeuer am Karsamstag zu pflegen. Dabei gilt es aber unbedingt, die Sicherheitstipps der Feuerwehr zu beachten, damit keine Personen, Tiere oder Sachwerte Schaden nehmen können.“
Feuerwehrreferent Bürgermeister Christian Scheider
Um eine mögliche Gefährdung oder Belästigung von Umwelt und Anrainern ausschließen zu können, müssen Brauchtumsfeuer vorher bewilligt werden. Diese Bewilligungen werden in Klagenfurt durch die Berufsfeuerwehr - Sachgebiet Vorbeugender Brandschutz-Feuerpolizei - erteilt, wenn aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und der Witterungsverhältnisse keine Gefahr für eine Ausbreitung des Feuers oder die Entwicklung eines Flugbrandes besteht. Die Anträge sind ab sofort auf www.klagenfurt.at oder www.berufsfeuerwehr.at abrufbar und liegen beim Bürgerservicebüro im Rathaus sowie bei der Abteilung Feuerwehr (Hans-Sachs-Straße 2) auf.
Die vollständig ausgefüllten Anträge müssen bis spätestens vier Kalendertage vor Entzündung des Brauchtumsfeuers – also bis spätestens 15. April – per Post (Berufsfeuerwehr Klagenfurt, Hans-Sachs-Straße 2, 9020 Klagenfurt a. W.) oder per E-Mail an feuerpolizei@klagenfurt.at eingebracht werden. Nach telefonischer Terminvereinbarung wird ein Ortsaugenschein durchgeführt. Bei diesem Termin muss der Brennmaterialstapel bereits entsprechend platziert sein.
Dabei ist zu beachten:
- der Abstand im Umkreis eines Brauchtumsfeuers ist so zu wählen, dass keine Gefährdung baulicher Anlagen oder brennbarer Gegenstände eintreten kann.
- die Beschickung des Feuers darf ausschließlich mit biogenen Materialien erfolgen – wie etwa Stroh, Holz, Rebholz, Schilf, Baumschnitt, Grasschnitt und Laub.
- es muss immer eine erste Löschhilfe bereitgehalten werden, zB ein leistungsfähiger Wasseranschluss mit Schlauch oder eine entsprechende Anzahl an tragbaren Feuerlöschern.
Die Bescheide für das Brauchtumsfeuer sind kostenpflichtig (14,30 Euro Bundesgebühr sowie 5,10 Euro Verwaltungsabgabe) und werden im Zuge des Ortsaugenscheins erlassen.