Volksbefragung
In Klagenfurt am Wörthersee sind zur Teilnahme an der Volksbefragung am 12. Jänner 2025 alle Personen berechtigt, die
- Spätestens am Tag der Volksbefragung (12. Jänner 2025) das 16. Lebensjahr vollendet haben
- die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen
- am Stichtag (22. Oktober 2024) Ihren Hauptwohnsitz in Klagenfurt haben
- kein Wahlausschluss im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung haben.
Wie bei jeder Wahl wird auch bei der Volksbefragung „Windräder“ das Stimmverzeichnis öffentlich aufgelegt.
Die Auflegung hat den Zweck durch Mitwirkung der Bevölkerung das Stimmverzeichnis einer Überprüfung und allfälligen Richtigstellung zu unterziehen.
Die Auflage findet in der Zeit vom 7.11.2024 bis einschließlich 16. November 2024 im Wahlamt (Kumpfgasse 20) täglich – auch am Samstag und Sonntag- in der Zeit 8.00-12.00 Uhr statt.
Innerhalb des Einsichtszeitraumes kann jede Staatsbürgerin und jeder Staatsbürger unter Angabe seines Namens und der Wohnadresse in das Stimmverzeichnis Einsicht nehmen und gegebenenfalls einen Berichtigungsantrag stellen.
Parallel zur Auflage des Stimmverzeichnisses werden - auf Grund der landesgesetzlichen Bestimmungen – bei der Volksbefragung keine gelben Hauskundmachungen ausgeteilt.
Wenn man sich am Tag der Volksbefragung nicht in Klagenfurt aufhält, oder aus gesundheitlichen Gründen nicht sein Wahllokal aufsuchen kann, so ist eine Stimmabgabe auch mittels Stimmkarte in Form der Briefwahl oder im Wahllokal möglich. (mit eigens beantragter Stimmkarte)
Sofort nach Erhalt der Stimmkarte kann mit dieser gewählt werden. Stimmkarten werden ab Mitte Dezember 2024 im Wahlamt (Kumpfgasse 20) ausgestellt.
Auf Wunsch kann sofort nach Erhalt der Stimmkarte die Stimme abgegeben werden bzw. diese hiernach im Wahlamt auch gleich abgegeben werden.
Parteienverkehrszeiten des Wahlamtes:
Montag- Donnerstag 8-16.00 Uhr
Freitag 8-12.00 Uhr
Stimmkarten müssen immer persönlich beantragt werden! Eine telefonische Beantragung der Stimmkarte ist NICHT möglich!
Stimmkarten können mündlich (persönlich im Wahlamt) bis Freitag 10. Jänner 2025 12.00 Uhr im Wahlamt und schriftlich (online, per Post, per Mail) bis 8. Jänner 2025 beantragt werden.
Der Nachweis der Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis ist auf jeden Fall erforderlich! (keine eAusweise!)
In der letzten Dezemberwoche kommt es zum Versand der „Wahlinformationskarten“. Die Wahlinformationskarte dient ausschließlich der Information der Wählerinnen und Wähler über Wahlzeit, Wahllokal und Wahlsprengel am Befragungstag.
Auch ohne postalisch übermittelte Wahlinformationskarte kann das Wahlrecht ausgeübt werden!
Wahlamt-Team
Für Fragen steht Ihnen gerne das Wahlamt-Team unter 0463/537-4444 zur Verfügung!