Schreiben der Gemeindeaufsicht ändert an Rechtlage nichts
Im Oktober hat das Landesverwaltungsgericht den Bescheid der Gemeindeaufsicht im Zusammenhang mit der Vertragsverlängerung des Magistratsdirektors durch Bürgermeister Christian Scheider - ersatzlos - aufgehoben. Das Gericht begründete die Entscheidung im Wesentlichen damit, dass die Gemeindeaufsicht das falsche Aufsichtsmittel verwendete und traf damit auch eine finale Entscheidung in der Sache selbst. Es war dies bereits die zweite Aufhebung des Bescheides der Gemeindeaufsicht.
Ungeachtet des Erkenntnisses des Landesverwaltungsgerichtes hat die Gemeindeaufsicht nun die Stadt zur Stellungnahme aufgefordert und kehrt damit zum ursprünglichen Verfahrensverlauf zurück. Nach der ständigen Judikatur ist dies ein Widerspruch, da über ein und dieselbe Rechtssache nur einmal rechtskräftig entschieden werden kann. Dennoch wird die Stadt dem Ersuchen der Gemeindeaufsicht zur Stellungnahme nachkommen.
Dies ändert jedoch nichts an der nach wie vor gültigen Rechtslage. Das Handeln des Bürgermeisters im Zusammenhang mit der Vertragsverlängerung des Magistratsdirektors mittels Paragraph 73 des Klagenfurter Stadtrechtes ist rechtmäßig.
„Warum die Gemeindeaufsicht nach wie vor am ursprünglichen Verfahren festhält ist mir unverständlich. Es gibt bereits eine klare Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes. Nichts destotrotz werden wir dem Ersuchen der Gemeindeaufsicht nachkommen und darlegen, dass mein Handeln absolut korrekt war.“
Bürgermeister Christian Scheider
Zudem hält der Bürgermeister weiterhin am gefassten Gemeinderatsbeschluss fest. Die Ausschreibung zum neuen Magistratsdirektor bzw. zur neuen Magistratsdirektorin ist bereits im Laufen. Am 13. November 2023 wird es ein Gespräch mit Magistratsdirektor Dr. Peter Jost geben, indem eine konsensuale Lösung gefunden werden soll, damit der gefasste Gemeinderatsbeschluss umgesetzt werden kann.
„Ich bin dem politischen Willen verpflichtet und an den Gemeinderatsbeschluss gebunden.“
Bürgermeister Christian Scheider