Keine Umweltverträglichkeitsprüfung bei Hallenbad notwendig

Im Rahmen eines umfassenden Feststellungsverfahrens wurde geprüft, ob für den Bau des neuen Hallenbades am Südring eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich ist. Wie aus einem Schreiben der zuständigen Landesbehörde, Abteilung 7, hervorgeht, wird eine UVP nicht notwendig sein. Diese Entscheidung bietet der Stadt eine wertvolle Grundlage, um die Planungen und Baumaßnahmen voranzutreiben.

v.l.: Dipl. Ing. Heinz Roßmann, STW-Vorstand Ing. Mag. Harald Tschurnig und Bürgermeister Christian Scheider. Foto: StadtKommunikation/Stromberger

Dipl. Ing. Heinz Roßmann, STW-Vorstand Ing. Mag. Harald Tschurnig und Bürgermeister Christian Scheider. Foto: StadtKommunikation/Stromberger

Jetzt haben Stadtwerke, Stadt und Umweltanwalt bis zum 11. November die Möglichkeit, zum Ergebnis des Ermittlungsverfahrens samt Einzelfallprüfung schriftlich Stellung zu nehmen. Mit dem tatsächlichen UVP-Feststellungsbescheid wird Ende November gerechnet.

„Wir sind sehr froh über die klare Feststellung der Abteilung 7, dass kein UVP-Verfahren erforderlich ist. Das strenge Einzelfallprüfungsverfahren hat uns Zeit gekostet, aber auch Rechtssicherheit geschaffen. Damit sind wir bereit, die weiteren Schritte mit Zuversicht zu gehen.“
Bürgermeister Christian Scheider

Insgesamt wurden rund 900 Seiten an Unterlagen eingereicht und geprüft – eine umfassende Vorbereitung, die dem Projekt eine solide Basis bietet.

„Ich bedanke mich bei dem gesamten Projektteam für die Umsetzung und die hervorragende Zusammenarbeit auf allen Ebenen.“
STW-Vorstand Ing. Mag. Harald Tschurnig

Einzelfallprüfung bestätigt keine erhebliche Umweltbelastung

Mag. Karin Zarikian von der Abteilung Bau und Gewerberecht des Magistrats Klagenfurt, erklärt: „Das Bauvorhaben beansprucht eine Fläche von 5,79 Hektar. Aufgrund der Größe und Lage am Südring gab es berechtigte Zweifel, ob das Vorhaben UVP-pflichtig ist oder nicht, weshalb die UVP-Behörde mit einem Feststellungsverfahren zu befassen war.“

Verschiedene Fachgutachten kamen zu dem Ergebnis, dass das Hallenbad keine erheblichen schädlichen oder belastenden Umweltauswirkungen haben wird – selbst unter Berücksichtigung anderer Gebäude in der Umgebung. „Ohne diese Prüfung hätten auch Anrainer das Fehlen der UVP-Feststellung einwenden können und wären die erlassenen Bescheide mit Nichtigkeit bedroht gewesen. Daher war die rechtsverbindliche Abklärung ein wichtiger Schritt hin zur Rechtssicherheit“, so Zarikian.

Weitere Schritte und Zeitplan

Dipl. Ing. Heinz Roßmann, Projektleiter von Integral-ZT, beschreibt die bisherigen Fortschritte als „Mammutaufgabe“, die dank intensiver Zusammenarbeit und eines engagierten Teams erfolgreich bewältigt werden konnte. Sobald der Feststellungsbescheid rechtskräftig ist, können die Materienrechtsverfahren für Bau und gewerberechtliche Genehmigungen eingeleitet werden. Im neuen Jahr ist der Start der Schmalwanderrichtung sowie eine Rüttelstopfverdichtung zur Stabilisierung des Untergrunds geplant. Wenn alles reibungslos verläuft, könnte der Rohbau bereits im Juli 2025 beginnen.

Die Stadt und die Stadtwerke setzen nun alles daran, die weiteren Maßnahmen zügig umzusetzen, um den Bau des Hallenbades für die zahlreichen Familien und Sportbegeisterten der Stadt so schnell wie möglich zu verwirklichen. Die Eröffnung des neuen Hallenbades ist für 2027 anvisiert, sofern keine Einsprüche erhoben werden. 71 Millionen Euro betragen die Kosten, wobei 18,7 Millionen von Bund und Land gefördert werden.