Eingeschränkter Dienstbetrieb im Magistrat über Weihnachtsfeiertage
Heuer ergibt sich zu Weihnachten eine besonderen Feiertags-Konstellation. Daher bleibt der überwiegende Teil des Magistrates am 23. Dezember (Montag), 27. Dezember (Freitag) sowie am 30. Dezember (Montag) aus energie-ökonomischen Gründen geschlossen. Den betroffenen Bediensteten wird dabei ein freier Tag gewährt. Für die beiden andere Tage ist Urlaub oder Zeitausgleich zu konsumieren. Diese Regelung wurde in Abstimmung mit der Personalvertretung getroffen.
Davon ausgenommen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jener Organisationseinheiten, in denen der Dienstbetrieb zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zu gewährleisten ist. Dies betrifft unter anderem die Berufsfeuerwehr, die Entsorgung, den Winterdienst aber auch das Wahl- und Meldeamt. Dieses hat aufgrund der am 12. Januar 2025 stattfindenden Volksbefragung „Windräder“ am 23., 27. und 30. Dezember zu den regulären Parteienverkehrszeiten geöffnet (Montag bis Donnerstag: 8 bis 16 Uhr | Freitag: 8 bis 12 Uhr).
Eingeschränkte Öffnungszeiten gelten bei den Altstoffsammelstellen. Die ASS Nord (Kautscheleweg 14) bleibt von 23. Dezember bis 6. Januar 2025 durchgehend geschlossen. Dafür hat die ASS Süd (Stadlweg 48) am 23., 27. und 30. Dezember sowie am 2. und 3. Januar 2025 von 8 bis 16 Uhr geöffnet. Geschlossen bleibt die ASS Süd am 24., 25., 26., 28. und 31. Dezember sowie 1., 4. und 6. Januar 2025.