Bericht des Stadtrechnungshofs zu Personalleasing veröffentlicht

Im Auftrag des Kontrollausschusses wurden die Kosten für 14 Leasingkräften von März 2021 bis März 2022 geprüft. Nach abgeschlossener Prüfung empfiehlt der Stadtrechnungshof unter anderem, Leasingkräfte nur kurzfristig. bzw. zur Abdeckung von Arbeitsspitzen aufzunehmen.

Auf der Homepage der Landeshauptstadt sind die Berichte des Stadtrechnungshofes bzw. Kontrollamtes unter Einhaltung berechtigter Geheimhaltungsinteressen für die Bürgerinnen und Bürger abrufbar. Der neueste Bericht behandelt das Thema „Personalleasing im politischen Bereich von März 2021 bis zur Übernahme“. Anfang November beauftragte der Kontrollausschuss den Stadtrechnungshof mit der Überprüfung der Personalleasingkosten von Mitarbeitern im politischen Bereich. Der Prüfungsauftrag umfasst die Schwerpunkte Zeiterfassung, Kontrolle der Überstunden, Stellenbeschreibung sowie Arbeitsleistung im Zeitraum von März 2021 bis März 2022.

Die Prüfung bezog sich auf insgesamt 14 Leasingkräfte, die sich auf Planstellen mit Tätigkeiten im Büro des Bürgermeisters, der einzelnen Stadtsenatsmitglieder und der Gemeinderatsclubs verteilten. Als Empfehlung gibt der Stadtrechnungshof unter anderem, die Aufnahme von Leasingkräften wegen des höheren Gesamtaufwandes nur kurz kurzfristig bzw. nur für die Abdeckung von Arbeitsspitzen vorzunehmen. Verwiesen wird auch auf die Einhaltung einer strikten Trennung von politischer Tätigkeit und privatrechtlichem Dienstverhältnis zur Landeshauptstadt sowie eine Überprüfung im Zuge der Dienstaufsicht.

Der gesamte Bericht sowie ein Archiv der Stadtrechnungshof- bzw. Kontrollamtsberichte finden sich im Bereich Abteilungen/Stadtrechnungshof auf der Homepage der Landeshauptstadt.