Aus dem Stadtsenat

Wie soll sich Klagenfurt im Jahr 2035 präsentieren und wie wird das neue Ingeborg-Bachmann Museum aussehen? Aber auch der Hülgerthpark war Thema im Stadtsenat.

Neur Platz mit Rathaus und Lindwurm - Foto: StadtKommunikation

„Stadt der kurzen Wege“, „Sicherung freier Landschaften“, „Biodiversität“, „Nachhaltige Kreislaufwirtschaft“, „Standortwettbewerb“, all das sind Themengebiete, die in das neue Stadtentwicklungskonzept (STEK) einfließen sollen. Dieses ist ein strategisches Planungsinstrument der Stadt, welches vor allem den Erhalt und den Ausbau des hochwertigen Lebensraumes im Fokus hat. Seit rund einem Jahr wird an der Überarbeitung dieses wichtigen Leitfadens gearbeitet. Auf Einladung von Stadtplanungsreferentin DI Constance Mochar gab dazu  Abteilungsleiter Stadtplanung, DI Robert Piechl den Senatsmitgliedern einen Überblick zum aktuellen Entwicklungsstatus. Gemeinsam mit rund 110 Experten widmete man sich bisher vor allem der Kernfrage, welche Herausforderungen kommen auf eine nachhaltige Stadtplanung in den nächsten Jahren zu. Als Ergebnis dieses breit angelegten Analyseprozesses entstanden neun Themengebiete: Bildungs-, Forschungs- und Technologieschwerpunkte, Gewerbe- und Industriestandorte effizient entwickeln, Entwicklungsimpulse der Koralmbahn nutzen, lebendige Innenstadt mit Charakter, die Zukunft des Quartiers, attraktive Fuß-, Rad- und öffentliche Verkehrswege durch Umsetzung der Mobilitätskonzepte, Energieinfrastruktur und Stadtplanung gemeinsam denken, Klagenfurt klimafit machen, attraktive Grün- und Freiräume – Erholung, Freizeit und Sport.
Diese Themengebiete gilt es nun in einem nächsten Schritt detailliert zu erarbeiten. Dazu wird im kommenden Jahr auch die Bevölkerung eingeladen, daran mitzuwirken.
Für die Stadtplanungsreferentin DI Constance Mochar ist das neue Stadtentwicklungskonzept eine äußert wichtige Grundlage und Chance, die richtigen Impulse für die Stadt zu setzen. Die erarbeiteten Themengebiete sind wesentliche Elemente die dazu beitragen, die Stadt zukunftsfit zu machen, dies auch in Bezug auf die neue Koralmbahn. Das neue Stadtentwicklungskonzept soll bis Mitte des Jahres 2025 fertiggestellt und zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Ausführliche Informationen zum neuen Stadtentwicklungskonzept und auch zu den neun Handlungsfelder befinden sich auf der Homepage der Stadt (www.klagenfurt.at), im Bereich „Stadtentwicklung“.

  • Bachmann Museum

Auf Einladung des Kulturreferenten Mag. Franz Petritz waren Kultur-Abteilungsleiter Mag. Alexander Gerdanovits und Ausstellungsexperte Wolfgang Gigler zu Gast im Stadtsenat. Sie gaben den Senatsmitgliedern einen Statusbericht zum Umbau- bzw. Ausstellungskonzept des neuen Ingeborg-Bachmann-Museums.
Der Aufbau des Museums soll modular gestaltet werden, sodass laufende Veränderungen und Erweiterungen möglich sind. Die Ausstellungsflächen im Erdgeschoss werden sich auf biografische Weise dem Leben und Wirken von Ingeborg Bachmann widmen. Hier werden das Leben, ihre Lebensorte und vor allem ihre Arbeiten näher vorgestellt. Im Obergeschoss und Dachgeschoss sollen themenbezogene Räume entstehen, sodass der Besucher die Möglichkeit für ein vertiefendes Verständnis einzelner Themenmodule, wie beispielsweise Zusammenhänge zu Biografie, Literatur und Themen aus Zeitgeschichte, Politik, Philosophie oder Gesellschaft, erhält. Da nur das Erdgeschoss barrierefrei ist, werden die Inhalte der oberen Geschosse zusätzlich mittels eines „digitalen Zwillings“ im Erdgeschoss ersichtlich sein. Seitens der Stadt werden 120.000 Euro zum Umbau beigetragen. Der Rest wird vom Land Kärnten getragen.

  • Abtretung von Eigentümeranteilen

Gemäß Senatsbeschluss zur nachhaltigen Budgetsanierung vom 22. November 2023 wurde folgend ein erster konkreter Umsetzungsbeschluss gefasst. Dieser steht im Zusammenhang mit dem neu zu errichtenden Altenwohn- und Pflegeheimes Hülgerthpark. War es bisher geplant, dass die Stadt einen Minderheitenanteil von 25,1 Prozent verbleibend hält, so wird die Stadt nun alle Anteile am Hülgerthpark veräußern. Wesentlicher Vorteil für die Stadt dabei ist, dass sich diese somit auch nicht an den Investitionskosten für die Neuerrichtung des Altenwohn- und Pflegeheimes beteiligen muss. Die Rechte der Stadt bleiben auch bei einem vollständigen Eigentümerwechsel unberührt.