Aktuelles aus dem Stadtsenat: Stadt steht zum Ingeborg-Bachmann-Preis
Ingeborg-Bachmann-Preis und Gert-Jonke-Preis fixiert
Der Ingeborg-Bachmann-Preis gilt als der wohl wichtigste Literaturpreis im deutschsprachigen Raum. Bereits seit dem Jahr 1977 wird dieser in Klagenfurt verliehen. Jährlich trifft sich daher nicht nur das „Who is Who“ der Literaturszene in Klagenfurt, sondern viele Literaturliebhaber in ganz Europa verfolgen diesen Preis über diverse Medien. Die Stadt Klagenfurt stiftet von Beginn an den Hauptpreis, welcher mit derzeit 25.000 Euro dotiert ist. Ob dies auch im kommenden Jahr so sein wird, war aufgrund der finanziellen Lage der Stadt nicht klar. Heute hat der Stadtsenat jedoch ein klares Bekenntnis abgegeben.
Auf Antrag von Kulturreferent Mag. Franz Petritz stimmte der Stadtsenat einstimmig für die Beibehaltung der Finanzierung des Hauptpreises und auch für die finanzielle Unterstützung der Veranstaltung „Tage der deutschsprachigen Literatur“. Ebenso wurde die Mitfinanzierung des Gert Jonke-Preises in der Höhe von ebenfalls 15.000 Euro fixiert. Es ist dies eine Kooperationspreis mit dem Land Kärnten. Der Preis wird alle zwei Jahre überreicht.
- Seniorenheim Hülgerthpark
Die Detailverhandlungen mit der Caritas bezüglich der Übergabe des Seniorenheims Hülgerthpark sind nahezu abgeschlossen. Ein entsprechender „Letter of intent“ für die Übergabe wurde dazu bereits im Vorfeld unterfertigt. Heute wurden im Stadtsenat auf Antrag von Sozialreferent Bürgermeister Christian Scheider die letzten Vertragsdetails besprochen und beschlossen. Damit steht seitens der Stadt einer fristgerechten Übergabe des Hauses nichts mehr im Wege und auch ein fortlaufender Betrieb des Heimes zum Wohle der Bewohnerinnen und Bewohner ist damit gewährleistet.
- Grundsatzbeschluss zur Abtretung der städtischen Anteile am Flughafen
Derzeit ist die Landeshauptstadt mit 8,59 % an der Kärntner Flughafen Betriebsgesellschaft mbH beteiligt. Dieser „verwässerte Gesellschaftsanteil“ kam zustande, da noch ein Betrag von rund 2,8 Millionen Euro an die Gesellschaft im Zuge der letzten Kapitalerhöhung, ausständig ist. Die Stadt hat dazu bis 31. Dezember 2025 Zeit, diese so genannte „Aufholstammeinlage“ zu leisten, sodass das ursprüngliche Beteiligungsverhältnis von 80 % Kärntner Beteiligungsverwaltung (K-BV) und 20 % Landeshauptstadt Klagenfurt wiederhergestellt wird.
Aufgrund der vorherrschenden finanziellen Situation in der Landeshauptstadt und der prognostizierten mittel- bis langfristigen Zuschusserfordernisse der Flughafengesellschaft wurde heute auf Antrag von Finanzreferentin DI Constance Mochar jedoch grundsätzlich einer Abtretung der städtischen Gesellschaftsanteile an die K-BV zugestimmt. Eine Rechtsanwaltskanzlei wird nun beauftragt ein entsprechendes Vertragswerk vorzubereiten.
Darin soll unter anderem geregelt werden, dass eine Abtretung der Geschäftsanteile unter anderem an den Betrieb eines öffentlichen Verkehrsflughafen gebunden sein muss. Des Weiteren wurde einvernehmlich definiert, dass bei einer eventuellen Veräußerung von beispielsweise nicht betriebsnotwendigen Grundstücken, die Stadt im ursprünglichen Beteiligungsverhältnis von 20 % am Verkaufserlös mitpartizipiert. Dies kann gemäß Vorgesprächen mit der K-BV jedoch nur erfolgen, wenn der derzeit ausstehende Betrag der Kapitalerhöhung von rund 2,8 Millionen geleistet wird.
Die finale Beschlussfassung zur Abtretung der Geschäftsanteile an die Beteiligungsgesellschaft des Landes obliegt dem Gemeinderat.
- Restrukturierung des Magistrates mit Nachdruck vorantreiben
Auf Antrag von Bürgermeister Christian Scheider wurde im Rahmen der heutigen Sitzung beschlossen, einen sogenannten „Konsolidierungsstab“ einzurichten. Diesem werden neben internen und externen Experten auch Magistratsdirektorin Mag. Isabella Jandl, DI Harald Kogler sowie Dr. Peter Pilz (BDO Consulting GmbH) angehören. Der Stab wird sich mit einzelnen Themenbereichen der Stadt befassen und Maßnahmen zur Konsolidierung des Budgets definieren und den jeweiligen Gremien zur Beschlussfassung vorlegen.
- Erweiterte Öffnungszeiten für Apotheken
Öffnungszeiten von öffentlichen Apotheken sind grundsätzlich genau geregelt. Eine Bezirksverwaltungsbehörde hat entsprechend dem Bedarf der Bevölkerung unter Bedachtnahme auf die örtlichen Verhältnisse verpflichtende Kernöffnungszeiten festzulegen und kann darüber auch einen zeitlichen Rahmen für zusätzliche freiwillige Öffnungszeiten festlegen.
Auf Antrag von Bürgermeister Christian Scheider wird es hier eine Anpassung der entsprechenden Verordnung geben. Künftig können Apotheken über die verpflichtende Kernöffnungszeiten hinausgehend auch an Werktagen von Montag bis Freitag von 6 Uhr bis 21 Uhr und an Samstagen von 6 Uhr bis 18 Uhr offenhalten. Die Gesamtöffnungszeit pro Woche darf jedoch nicht mehr als 72 Stunden betragen. Diese Anpassung erfolgt in Absprache mit der Österreichischen Apothekerkammer (Landesgeschäftsstelle Kärnten) und nach Anhörung der Arbeiterkammer Kärnten.