Aktuelles aus dem Stadtsenat: Stadt einigt sich mit Dr. Peter Jost
Im Dezember 2022 verlängerte Bürgermeister Christian Scheider das Dienstverhältnis des ehemaligen Magistratsdirektors Dr. Peter Jost über das reguläre Pensionsalter hinaus. Der zwischenzeitlich entstandene Rechtsstreit zwischen der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee und Dr. Peter Jost fokussierte sich zuletzt auf die Kernfrage, ob Dr. Jost als Beamter oder als Vertragsbediensteter zu bewerten sei. Während die Anwälte der Stadt bisher argumentierten, dass Dr. Jost ein Beamter gewesen sei, so entschied zuletzt das Oberlandesgericht Graz in Richtung Vertragsbediensteter. Der Stadt wäre noch der Weg zum Verfassungsgerichtshof geblieben.
Letzte Woche langte ein Vergleichsangebot von Dr. Jost bei der Stadt ein, welches in den letzten Tagen intensiv diskutiert und nach- bzw. neuverhandelt wurde. Die wesentlichen Eckpunkte des heute im Stadtsenat vorgelegten Vergleichs sind wie folgt:
Das Dienstverhältnis zwischen der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee und Herrn Dr. Peter Jost wird einvernehmlich aufgelöst und endet mit 31. Dezember 2023.
Die Landeshauptstadt bezahlt Herrn Dr. Peter Jost eine Abgangsentschädigung in der Höhe von 150.000 Euro netto zuzüglich eines immateriellen und materiellen Schadenersatzes in der Höhe von 20.000 Euro netto.
In sämtlichen anhängigen Verfahren tritt ein sogenanntes „ewiges Ruhen“ bei gegenseitiger Kostenaufhebung ein.
Der Vergleichsvorschlag wurde heute im Detail ausführlich vom Anwalt der Stadt, Dr. Peter Ivankovics, M.A., LL.M., den Senatsmitgliedern erläutert. Er sprach darüber hinaus die Empfehlung aus, diesem Vergleichsangebot zuzustimmen.
Zusätzlich zum Vergleichsangebot sicherte der Bürgermeister als Privatperson zu, die genannten Kosten der Abgangsentschädigung sowie anfallende Steuern und Nebenkosten zu begleichen. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung wurde vom Bürgermeister den Senatsmitgliedern ausgehändigt.
In weiterer Folge sollen die Kosten solidarisch von den Klubmitgliedern des Team Kärnten mittels erhöhtem Klubbeitrages getragen werden. Sollte die Rechtsschutzversicherung der Stadt allfällige Kosten refundieren, so reduzieren sich auch die Kosten, welche vom Bürgermeister bzw. den Klubmitgliedern zu tragen sind.
Im Stadtsenat wurde heute einstimmig beschlossen, dieser Einigung zuzustimmen.