Ab 1. Januar 2025: Änderungen beim Parken mit Elektroautos
Im neuen Jahr gibt es eine Änderung beim Parken in Klagenfurt. Ab 1. Januar 2025 entfällt die bisher gültige Gebührenbefreiung für reine Elektroautos und Autos mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone sowie in gebührenpflichtigen Parkstraßen. Ab diesem Zeitpunkt muss dann die Kurzparkzonengebühr bzw. Parkgebühr auch für Elektroautos entrichtet werden. Dies gilt auch für die Zeit des Ladevorganges in E-Ladestationen!
Über diese Änderung informiert die Stadt auf Social Media und ihrer Homepage www.klagenfurt.at. Zusätzlich verteilen ÖWD-Mitarbeiter Info-Flyer auf den in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellten Elektroautos. Die wichtigsten Regelungen beim Parken in Klagenfurt im Überblick:
- Eine gebührenpflichtige Kurzparkzone mit einem Tarif: Die 1. Stunde = 90 Cent, dann 90 Cent/30 Minuten
- 15 Minuten Gratisparken - nur mit Angabe des minutengenauen Abstellzeitpunktes!
- 5-minütige Toleranzzeit nach Ablauf des Parkscheins (gilt nicht für das 15 Minuten Gratisparken!).
- Gebührenpflicht gilt von Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr. Samstag von 8:00 bis 12:00 Uhr. Keine Gebührenpflicht an Sonn- und Feiertagen.
- Zwei Bezahlarten: Bequem bezahlen mit den Handyparken-Apps oder Parkscheinautomaten innerhalb und außerhalb des Ringes für bargeldloses Bezahlen und Euromünzen-Bezahlung.