Volksbegehren
Volksbegehren sind für die Bürgerinnen und Bürger ein Weg, selbst ein Gesetzgebungsverfahren einzuleiten. Dabei muss es sich um eine Angelegenheit handeln, die in die Zuständigkeit des Bundes fällt. Volksbegehren müssen keine konkreten Gesetzesvorschläge bzw. -texte vorlegen, wohl aber ihr Anliegen genau beschreiben. Das Innenministerium, die Gemeinden, die Bezirkswahlbehörden und die Bundeswahlbehörde wirken bei der Durchführung mit.
Erreicht ein Volksbegehren mehr 100.000 Unterschriften, muss es im Parlament behandelt werden. Dem voraus gehen Unterstützungserklärungen für Volksbegehren, welches mindestens von einer Promille der österreichischen Wohnbevölkerung unterstützt werden muss.
Kommende Volksbegehren
Derzeit können Unterstützungserklärungen für aktuelle Volksbegehren im Magistrat Klagenfurt oder mit der ID-Austria oder EU Login auf www.oesterreich.gv.at; unterschrieben werden.
Unterstützungserklärung vor Ort
Amtsgebäude Kumpfgasse (Meldeamt): Montag - Donnerstag, 8:00 - 15:00 Uhr | Amtsgebäude Rathaus (Bürgerservicestelle, Neuer Platz): Montag - Donnerstag, 8:00 - 16:00 Uhr |
Unterstützungserklärung online
Die Onlineeintragung für Volksbegehren erfolgt auf der Webseite des Bundesministeriums für Inneres.
Kärntenweite Volksbegehren
Jede Änderung der Kärntner Landesverfassung muss verpflichtend durch Volksabstimmung vom Kärntner Volk genehmigt werden.
Volksbegehren auf Landesebene
- Volksbegehren zur Durchführung verpflichtender Volksabstimmungen
- Bodenschutzvolksbegehren
- VB Änderung der Kärntner Landesverfassung
- Kärntner Steuerzahlervolksbegehren
Initiatoren: BZÖ Kärnten
E-Mail: office@bzoe-kaernten.at
Website: www.bzoe-kaernten.at/kaerntner-steuerzahlervolksbegehren
Aktuelle Volksbegehren
Weiterführende Informationen zu den Volksbegehren finden Sie auch auf der Webseite des Bundesministeriums für Inneres.
Ihr Kontakt
Abteilung Bevölkerungswesen Wahl- und Meldeamt
Kumpfgasse 20
9010 Klagenfurt am Wörthersee
Bürgerservicebüro Rathaus
Neuer Platz 1
9010 Klagenfurt am Wörthersee