Wahlinformationen

Europawahl am 9. Juni

Am 9. Juni 2024 findet in Österreich die Europawahl statt. In den EU-Mitgliedsstaaten werden insgesamt 720 Abgeordnete in das Europäische Parlament gewählt, davon 20 aus Österreich. Das Ergebnis der Wahl ist deswegen so wichtig, weil es sich auf das Leben jedes EU-Bürgers auswirkt. Denn das Europäische Parlament verabschiedet Rechtsvorschriften, die dann für alle gelten. In Klagenfurt sind 73.388 Personen wahlberechtigt.

  • Personen, die spätestens am Wahltag ihren 16. Geburtstag feiern
  • Österreicher mit Hauptwohnsitz in Österreich
  • Unionsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich, die einen Antrag auf Eintragung in die Europawählerevidenz bis zum Stichtag 26. März 2024 gestellt haben
  • Auslandsösterreicher, die einen Antrag auf Eintragung in die Europawählerevidenz bis zum Ende der Auflage des Wählerverzeichnisses (25. April 2024) gestellt haben
  • Personen, die nicht im Zusammenhang mit einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
  • Beantragung online bis spätestens 5. Juni 2024 auf www.klagenfurt.at/wahl
  • Beantragung im Wahlamt (Kumpfgasse 20) ab 21. Mai (Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr, Freitag 8 bis 12 Uhr)
  • Bei persönlicher Beantragung der Wahlkarte im Wahlamt kann gleich vor Ort gewählt werden.
  • Stimmabgabe mit unausgefüllter Wahlkarte am 9. Juni in jedem Wahllokal möglich
  • Bei Briefwahl muss Wahlkarte bis spätestens 9. Juni, 17 Uhr, bei der Bezirkswahlbehörde eingelangt sein
  • Briefwahlkarten können auch am Wahltag in einem Wahllokal während der Wahlzeit (von 7 bis 15 Uhr) oder bei der Bezirkswahlbehörde abgegeben werden
  • Stimmabgabe persönlich in Ihrem Klagenfurter Wahllokal (richtet sich nach Wohnsitz)
  • amtlichen Lichtbildausweis mitnehmen! Öffnungszeit: 9. Juni, von 7 bis 15 Uhr.
  • Amtliche Wahlinformation, die mit der Post zugestellt wird, bitte beachten!

Hinweis: Hauskundmachung neu - die Wahlberechtigten werden nicht mehr namentlich angeführt!

Im Gegensatz zur Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl bzw. der Landtagswahl gibt es bei Bundeswahlen für Städte mit mehr als 10.000 Einwohner nun die gesetzliche Verpflichtung wieder Hauskundmachungen in einem den Hausbewohnern zugänglichen Bereich aufzuhängen!

Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden bei der kommenden EU-Wahl die wahlberechtigten Bewohner einer Liegenschaft nicht mehr namentlich aufgeführt werden, sondern sie können mittels eines QR-Codes und der e-ID sich selbst im Zentralen Wählerregister über die Eintragung informieren. Dazu wird es, wie bisher, die Auflage des Wählerverzeichnises im Amtsgebäude der Kumpfgasse (Wahlamt) geben (in der Zeit vom 19. bis 25. April, außer Samstag und Sonntag, jeweils von 8 bis 12 Uhr, zusätzlich am 25. April von 14 bis 18 Uhr).

Tipp

Informationen des Innenministeriums zur EU-Wahl in verschiedenen Sprachen:
https://www.bmi.gv.at/412/Europawahlen/Informationen_fuer_nicht_oesterreichische_Unionsbuerger_innen.aspx


Landtagswahlen in Kärnten

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